Die führungslose GmbH in Zivilprozess und Insolvenz
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Das Werk beschäftigt sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Mit dem MoMiG hat der Gesetzgeber im Jahre 2008 u. a. auf das Phänomen der „Firmenbestattungen“ reagiert. Immer häufiger hatten sich materiell insolvente Gesellschaften mit beschränkter Haftung ihrer Geschäftsführung entledigt, diese ins Ausland verlegt oder faktisch unerreichbar gemacht mit der Folge, dass eine Zustellung unmöglich gemacht, ein Insolvenzverfahren nicht eingeleitet und der Insolvenzantragspflicht nicht nachgekommen werden konnte. Das MoMiG hat für diese Konstellation den bis dahin unbekannten Begriff der „führungslosen Gesellschaft“ eingeführt, daran erleichterte Zustellungs- und Antragsvoraussetzungen geknüpft und eine erweiterte Insolvenzantragspflicht für die Gesellschafter normiert. Im Zentrum des ersten Teils steht der Begriff der Führungslosigkeit. Er wird u. a. in §§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbH, 10 Abs. 2 S. 2 InsO definiert. Daran anknüpfend stellt sich die Frage, wann eine GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat: Ist (rechtlich) die Vakanz des Amtes erforderlich oder genügt (faktisch) die Unerreichbarkeit des Geschäftsführers? Im Ergebnis ist eine weite Auslegung zu befürworten, für die der Sinn und Zweck der Regelung sprechen, weil sich nur so die Firmenbestattungen verhindern lassen. Die Gefahr einer zu weiten Interpretation lässt sich bannen, wie in einer gründlichen und ausdifferenzierten Argumentation dargelegt wird. Faktisch können damit auch längere Krankheit, Ortsabwesenheit, Unerreichbarkeit oder Amtsverweigerung zur Führungslosigkeit führen. Dazu wird die überzeugend argumentiert, dass es darauf ankomme, dass die GmbH nicht nur vorübergehend faktisch handlungsunfähig sei. Der zweite Hauptteil ist der führungslosen GmbH im Zivilprozess gewidmet, wobei zunächst die Zustellungsproblematik erörtert wird. Bei Führungslosigkeit kann nunmehr auch an die Gesellschafter zugestellt werden (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG); notfalls hilft die öffentliche Zustellung, die § 185 Nr. 2 ZPO erleichtert. Das Werk stellt diese Normen dar, erläutert deren Verzahnung und würdigt sie mit Recht als hilfreichen Beitrag zur Bewältigung der Firmenbestattungsproblematik, bevor dann die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen mit dem Focus auf die Prozessfähigkeit in den Blick genommen werden und im Anschluss daran die Problematik für die Zwangsvollstreckung beleuchtet wird. Es stellt sich erneut die Frage nach der Prozessfähigkeit. Die Autorin plädiert dafür, der differenzierenden Auffassung von Herbert Roth zu folgen, nach der die Prozessfähigkeit des Vollstreckungsschuldners erst nach einem ersten - rangwahrenden - Vollstreckungszugriff erforderlich ist. Im dritten Hauptteil geht es um die führungslose GmbH in der Insolvenz gegliedert nach Verfahrensabschnitten und -arten. Für das Eröffnungsverfahren gibt es mit § 15 Abs. 1 S. 2 InsO eine Sondernorm für die Antragsbefugnis. Im Anschluss wendet sich die Darstellung dem eröffneten Regelinsolvenzverfahren zu und macht das für das Zwangsvollstreckungsverfahren gefundene Ergebnis hinsichtlich der Prozessfähigkeit für das Insolvenzverfahren fruchtbar. Die Autorin kommt zu einem Gleichklang von Einzel- und Gesamtvollstreckung. Nach kurzen Bemerkungen zum Insolvenzplanverfahren und der Eigenverwaltung wird dann als letzter zentraler Punkt die Haftung der gemäß § 15a Abs. 3 InsO insolvenzantragspflichtigen Gesellschafter in den Blick genommen. Das Werk beackert ein bisher unbestelltes Feld und kommt zu sachgerechten und praxistauglichen Ergebnissen.