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Inhaltskontrolle nicht individuell ausgehandelter Vertragsbestimmungen in B2C-Verträgen nach dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht

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Der Entwurf eines Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts (GEKR) will für Unternehmer und Verbraucher einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verträge innerhalb der EU schaffen. Es soll hierdurch möglich werden, für alle Verträge innerhalb der EU nur ein vorformuliertes Vertragswerk zu nutzen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Kontrolle nicht individuell ausgehandelter Vertragsbestimmungen in Verbraucherverträgen untersucht und mit denen des deutschen Rechts verglichen. Hierbei werden die Vor- und Nachteile der Inhaltskontrolle nach dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht für Verbraucher und Unternehmer im Vergleich zum deutschen Recht herausgearbeitet.

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Inhaltskontrolle nicht individuell ausgehandelter Vertragsbestimmungen in B2C-Verträgen nach dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht, Corinna Maletzki

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2014
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