Finanzielle Hilfen bei Demenz
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Mehr Geld - mit oder ohne Pflegestufe Nach der Reform ist vor der Reform. Auf das Pflege-Neuausrichtung-Gesetz von 2013 folgt das Pflegestärkungsgesetz I und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neu sind Leistungsverbesserungen zugunsten Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe. Diese erhielten bislang nur vereinzelt Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie erhalten jetzt ebenfalls Leistungen für die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Pflege (Tagespflege/Nachtpflege) sowie Unterstützung für neue Wohnformen. Pflegeleistungen lassen sich in Zukunft besser miteinander kombinieren. Wurden bisher die Leistungen für die Tages-/Nachtpflege und die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen) teilweise aufeinander angerechnet, kann derjenige, der ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, künftig daneben Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen und der Zuschlag für Mitglieder dieser Wohngruppen erhöht. Die Mittel für ergänzende Betreuungsangebote durch die zusätzlichen Betreuungskräfte stehen künftig allen Pflegebedürftigen zu. Finanzielle Hilfen bei Demenz stellt die neuen Leistungen für Demenzkranke übersichtlich vor: Pflegegeld und Sachleistungen - jetzt auch in Pflegestufe 0 Höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II Betreuung als zusätzliche Leistungsart Entlastung der Angehörigen Anteiliges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege Förderung von Wohngruppen Stärkung der Selbsthilfe Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeit Soziale Absicherung der Pflegepersonen Beratungsgutscheine Viele Beispiele und Handlungsempfehlungen helfen bei der erfolgreichen Umsetzung. Unter Berücksichtigung von Pflegestärkungsgesetz Pflegezeitgesetz Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf