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Finanzielle Hilfen bei Demenz

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Nach der Reform ist vor der Reform. Auf das Pflege-Neuausrichtung-Gesetz von 2013 folgen das Pflegestärkungsgesetz I und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Neu sind Leistungsverbesserungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe, die bisher nur vereinzelt Leistungen aus der Pflegeversicherung erhielten. Diese Personen erhalten nun auch Leistungen für Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) sowie Unterstützung für neue Wohnformen. Pflegeleistungen lassen sich künftig besser kombinieren, da die Anrechnung von Tages-/Nachtpflege und ambulanten Pflegeleistungen entfällt. Wer ambulante Sachleistungen oder Pflegegeld erhält, kann zusätzlich Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Zudem wird die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen erhöht, und die Mittel für ergänzende Betreuungsangebote stehen allen Pflegebedürftigen zu. Die neuen Leistungen für Demenzkranke umfassen Pflegegeld und Sachleistungen, auch in Pflegestufe 0, sowie höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II. Es gibt zusätzliche Entlastungen für Angehörige, anteiliges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Förderung von Wohngruppen. Die sozialen Absicherungen der Pflegepersonen und Beratungsgutscheine werden ebenfalls thematisiert. Viele Beispiele und Handlungsempfehlungen unterstützen die erfolgreiche Umsetzung.

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Finanzielle Hilfen bei Demenz, Horst Marburger

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2015
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