Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
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Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist seit 1996 bindende Verpflichtung für die Arbeitgeber. Dennoch zeigen aller bisher veröffentlichten Studien, dass die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorschrift in vielen Betrieben immer noch nicht erfolgt ist - erst recht nicht die Ermittlung psychischer Arbeitsbelastungen durch ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen. Gesetzliche Vorgaben für die Arbeitgeber und staatliche Kontrolle durch Gewerbeaufsicht bzw. Ämter für Arbeitsschutz reichen offensichtlich nicht aus, den Themen „Gefährdungsbeurteilung“ und „Psychische Arbeitsbelastungen“ die Bedeutung zu verleihen, die ihnen zukommt. Die einzige Hoffnung sind die Betriebsräte. Ihre Aufgabe ist es, darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Schutzbestimmungen auch tatsächlich angewendet werden. Zu diesem Zweck steht ihnen gerade für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ein umfangreiches Mitbestimmungsrecht zur Verfügung. Dieser Praxisleitfaden soll die Betriebsräte dabei unterstützen, ihre gesetzliche Verpflichtung wahrzunehmen und sie in die Lage versetzen, von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.
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Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, Harald Lehning
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2014
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- Titel
- Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Harald Lehning
- Verlag
- Pro Business
- Erscheinungsdatum
- 2014
- ISBN10
- 3863868293
- ISBN13
- 9783863868291
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist seit 1996 bindende Verpflichtung für die Arbeitgeber. Dennoch zeigen aller bisher veröffentlichten Studien, dass die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorschrift in vielen Betrieben immer noch nicht erfolgt ist - erst recht nicht die Ermittlung psychischer Arbeitsbelastungen durch ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen. Gesetzliche Vorgaben für die Arbeitgeber und staatliche Kontrolle durch Gewerbeaufsicht bzw. Ämter für Arbeitsschutz reichen offensichtlich nicht aus, den Themen „Gefährdungsbeurteilung“ und „Psychische Arbeitsbelastungen“ die Bedeutung zu verleihen, die ihnen zukommt. Die einzige Hoffnung sind die Betriebsräte. Ihre Aufgabe ist es, darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Schutzbestimmungen auch tatsächlich angewendet werden. Zu diesem Zweck steht ihnen gerade für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ein umfangreiches Mitbestimmungsrecht zur Verfügung. Dieser Praxisleitfaden soll die Betriebsräte dabei unterstützen, ihre gesetzliche Verpflichtung wahrzunehmen und sie in die Lage versetzen, von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen.