Das Tier in Ethik und Recht
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Günter Hager thematisiert in seiner Abhandlung den Tier- und Artenschutz. Als Beurteilungsmaßstab dienen Ethik und Recht. Beide Bereiche sind eng miteinander verknüpft. Die „magna Charta“ des Tierschutzes ist der „vernünftige Grund“. Denn niemand darf ohne vernünftigen Grund in die Integrität eines Tieres eingreifen. Das Potential des Tierschutzrechtrechts reicht weiter als die heutige Praxis. Das Defizit beruht auf einem mangelhaften Vollzug. Abhilfe schaffen Klagerechte, wie beispielsweise die Verbandsklage. Der Artenschutz gehört zum Naturschutz. Verbandsklagen sind hier anerkannt. Günter Hager wirft einen Blick auf das US-amerikanische Recht und zeigt die Kraft, aber auch die Probleme des Artenschutzrechts.