Sind die bei den Zahnärztekammern eingerichteten Schlichtungsstellen noch zeitgemäß?
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Die Landeszahnärztekammern haben sich für ein Verfahren der Streitschlichtung zwischen Patient und Zahnarzt entschieden, das personell aufwändig und damit auch kostenträchtig ist. Die hohe Prozessvermeidungsquote von teilweise über 90 % lässt das Schlichtungsverfahren von juristischer Warte aus als sehr erfolgreich erscheinen und rechtfertigt deshalb die hohen Aufwendungen. Das in vielen Bundesländern gut funktionierende System sollte durch eine bundesweite Zusammenarbeit der Zahnärztekammern unter der Federführung der Bundeszahnärztekammer ähnlich der „Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen“ der Ärzte bei der Bundesärztekammer optimiert werden. Eberhard Siegle untersucht die Rechtsgrundlagen, Gebühren, Verfahrensdauer, Beteiligung von Juristen mit Befähigung zum Richteramt, Zustimmungspflicht des Behandlers und Gutachtengüte mit zum Teil überraschenden Ergebnissen. Die eingerichteten Schlichtungsstellen sind nach wie vor zeitgemäß – die für alle Beteiligten erzielten Ergebnisse könnten aber noch verbessert werden.