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Ausdehnung der Kostentragungspflicht des § 25a StVG auf den fließenden Verkehr

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BASt M 250 Ausdehnung der Kostentragungspflicht des § 25a StVG auf den fließenden Verkehr D. Müller 64 S., 87 Abb., ISBN 978-3-96606-114-1, 2014, EUR 16,00 Die Untersuchung zum Forschungsprojekt FE 82.0499/2011 „Ausdehnung der Kostentragungspflicht des § 25a StVG auf den fließenden Verkehr“ befasst sich mit der Thematik einer möglichen Ausdehnung der bislang ausschließlich für den ruhenden Verkehrs geltenden Kostentragungspflicht des § 25a StVG auf Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr. Dieses Forschungsprojekt hatte die Aufgabenstellung zu erfüllen, aus der Arbeitspraxis der Bußgeldbehörden in den Bundesländern eine für die Ansprüche wissenschaftlicher Auswertungen qualitativ und quantitativ ausreichende Datenmenge zur Bearbeitung digital erfasster Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße zu erheben. Dieser Gesamtdatenbestand sollte gesammelt, thematisch geordnet und hinsichtlich der einschlägigen Tatbestände sowie der Verfahrenseinstellungen aufbereitet werden. Hauptergebnis der Studie ist: Bei einer Gesamtanzahl von 10,7 % eingestellter Bußgeldverfahren wird eine Anzahl von 2,5 % Bußgeldverfahren projektrelevant eingestellt, weil bei einem mittels digitaler Messtechnik beweissicher festgestellten Verkehrsverstoß und zweifelsfrei dokumentiertem Kfz-Kennzeichen der Fahrzeugführer trotz mindestens einer Ermittlungsmaßnahme nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnte. Weitere Ergebnisse der Studie sind: Wenn Verkehrsverstöße digital festgestellt werden, sind diese vorwiegend Geschwindigkeitsverstöße, denen mit großem Abstand Rotlicht- und Abstandsverstöße folgen, mehr als ein Fünftel aller Rotlichtverstöße werden in der gefährlichen qualifizierten Form begangen, digital erfasste Verkehrsverstöße werden hauptsächlich durch die Fahrer von Pkw begangen, was ungefähr dem Verhältnis der zum 1.1.2013 zum Verkehr zugelassenen Pkw und Lkw entspricht, drei Viertel aller digital erfassten Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße führen zur Einleitung von Verwarnungsverfahren und ein Viertel zur Einleitung von Bußgeldverfahren, in knapp mehr als einem Fünftel aller möglichen Fälle wird von Bußgeldbehörden eine Fahrtenbuchauflage bei der Zulassungsbehörde beantragt, gegenüber Kradfahrern als möglichen Betroffenen wird sich im Zuge der künftig vermehrten Nutzung moderner Überwachungstechnik die Anzahl der eingeleiteten und erfolgreich abgeschlossenen Bußgeldverfahren in dem kommenden Jahren erhöhen, gegenüber Fahrzeugführern aus dem Ausland als möglichen Betroffenen wurde bislang aus Gründen der Verfahrenseffizienz eher auf die Einleitung von Bußgeldverfahren verzichtet. Diese Praxis dürfte sich nach der europaweiten Umsetzung der Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gemeinsam mit dem System EUCARIS alsbald ändern.

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