Die Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen gemäß § 17 II Fall 1 JGG
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Schon seit einiger Zeit vermehrt sich die Kritik an der Erziehungsstrafe des § 17 II Fall 1 JGG. Die Autorin greift diese Kritik auf und befasst sich mit der Frage, ob die Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen als intensiver Eingriff des Staates in die Rechte des Bürgers rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Dabei erfasst sie sowohl straftheoretische Grundlagen als auch allgemeine verfassungsrechtliche Vorgaben. Sie überprüft, ob mit der Jugendstrafe des § 17 II Fall 1 JGG ein legitimer Zweck verfolgt wird, zu dessen Erreichung die Maßnahme speziell als Strafe geeignet, erforderlich und angemessen ist. Mit dem klaren Verdikt der Verfassungswidrigkeit präsentiert die Autorin anschließend wertvolle Reformanstöße zur Gestaltung einer zweckrational legitimierten Jugendstrafe und ihres Vollzugs.
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Die Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen gemäß § 17 II Fall 1 JGG, Janina Konze
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2015
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- Titel
- Die Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen gemäß § 17 II Fall 1 JGG
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Janina Konze
- Verlag
- PL Acad. Research
- Erscheinungsdatum
- 2015
- ISBN10
- 3631664273
- ISBN13
- 9783631664278
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Schon seit einiger Zeit vermehrt sich die Kritik an der Erziehungsstrafe des § 17 II Fall 1 JGG. Die Autorin greift diese Kritik auf und befasst sich mit der Frage, ob die Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen als intensiver Eingriff des Staates in die Rechte des Bürgers rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Dabei erfasst sie sowohl straftheoretische Grundlagen als auch allgemeine verfassungsrechtliche Vorgaben. Sie überprüft, ob mit der Jugendstrafe des § 17 II Fall 1 JGG ein legitimer Zweck verfolgt wird, zu dessen Erreichung die Maßnahme speziell als Strafe geeignet, erforderlich und angemessen ist. Mit dem klaren Verdikt der Verfassungswidrigkeit präsentiert die Autorin anschließend wertvolle Reformanstöße zur Gestaltung einer zweckrational legitimierten Jugendstrafe und ihres Vollzugs.