Der Sanierungs- bzw. Reorganisationsberater und der Sonderbeauftragte nach dem Restrukturierungsgesetz
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Nicht zuletzt aufgrund ihrer Systemrelevanz bedürfen Kreditinstitute eines Sonderinsolvenzrechtes. Der Gesetzgeber hat dieses Bedürfnis erkannt. Mit dem Restrukturierungsgesetz hat er Anfang 2011 vorinsolvenzliche Verfahren eingeführt und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsmittel an die Hand gegeben. Zentrale Figuren dieser neuen Restrukturierungsregeln sind der Sanierungsberater, der Reorganisationsberater nach dem KredReorgG und der Sonderbeauftragte der Bankaufsicht nach § 45c KWG. Diese treten neben die bestehenden Organe in das betroffene Kreditinstitut ein. Der Autor widmet sich der rechtlichen Einordnung dieser im Rahmen von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren auftretenden Dritten und untersucht, inwieweit diese Rolle mit der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Kreditinstitute vereinbar ist. Schwerpunkte werden dabei auf persönliche Anforderungen, Rechte und Pflichten sowie Haftungsfragen gelegt. Entstanden ist ein praxisrelevantes Handbuch für die an einer Bankenrestrukturierung beteiligten Parteien.