Mietmängel und Mängelrechte
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Auseinandersetzungen um Mietmängel werden immer komplizierter; die ausdifferenzierte Rechtsprechung des BGH, insbesondere die des VIII. Senats, hat dazu geführt, dass mit Mietsachen befasste Rechtsanwälte immer sorgfältiger beraten müssen. Eine Falschberatung bei der Höhe der Minderungsquote kann zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen. Dabei betreffen gut ein Drittel alleine der amtsgerichtlichen Verfahren Mietsachen. Deren Praxis weicht nach wie vor häufig von den höchstrichterlichen Vorgaben des BGH ab und bietet entsprechend Angriffsflächen. Der neue Handkommentar greift die praxisrelevanten Probleme auf gibt eine Vielzahl von Hinweisen zur Vermeidung von Haftungsrisiken für den Anwalt auf Mieter- oder Vermieterseite zeigt für die Praxis typische Beispielsfälle auf und stellt die Lösungen anhand der neueren Rechtsprechung dar bringt Strukturen in Bereiche, die von der gerichtlichen Praxis höchst widersprüchlich gelöst werden führt widersprüchliche Gerichtsentscheidungen einer Klärung und einheitlichen Lösungsstruktur zu Michael Selk ist u. a. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit über 20jähriger Berufs-, Dozenten- und Publikationserfahrung im Mietrecht.