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Mit der neuen Entfernungstabelle für auswärtige Anwälte von Norbert Schneider können Reisekosten jetzt einfach, schnell und korrekt abgerechnet werden. Viele Anwälte glauben, dass Mandanten keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung haben, wenn der Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk kommt. Das ist jedoch nicht richtig. Bei PKH- und VKH-Beiordnungen werden die Reisekosten bis zur maximalen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks von der Landeskasse übernommen. Auch wenn eine im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb niedergelassenen Anwalt beauftragt, sind dessen tatsächliche Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung erstattungsfähig. Die Berechnung der erstattungsfähigen Reisekosten war bislang kompliziert. Um die Fahrkosten optimal auszuschöpfen, mussten Anwälte die Adresse des Gerichts und die Grenzen des Gerichtsbezirks kennen und den entferntesten Ort innerhalb des Bezirks ermitteln. Die „Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte“ vereinfacht diesen Prozess erheblich, indem sie alle relevanten Gerichte und die jeweiligen Entfernungen auflistet. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für VKH-/PKH-Mandate und Kostenerstattungen erläutert. Musterformulierungen erleichtern die Argumentation, sodass der Abrechnung und Kostenerstattung bei Auswärtsterminen nichts mehr im Wege steht. Bei durchschnittlich einem Fall pro Monat können die zusätzlich erstatteten Fahrtkosten auf rund 500 € bis 1.000 € im Jahr anwac
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Reisenkostentabelle für auswärtige Anwälte 2016, Norbert Schneider
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- 2016
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