Die Auswahl und die Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters im Widerstreit der Interessen von Gläubigern und Schuldner
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Mit dem ESUG hat der Gesetzgeber ein Gesetz geschaffen, das die unterschiedlichen Interessen bei der Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gerecht würdigen soll. Doch ist diese Auswahl und Bestellung für die Beteiligten transparenter und vorhersehbarer geworden? Dies ist eine für den Erfolg jedes Insolvenzverfahrens elementare Frage. Die Autorin gibt Antwort darauf. Sie untersucht dabei die widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor dem Hintergrund der stets komplexer werdenden Strukturen eines Insolvenzverfahrens und erläutert die damit verbundenen erhöhten Anforderungen an den Insolvenzverwalter durch die ESUG-Regelungen.
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Die Auswahl und die Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters im Widerstreit der Interessen von Gläubigern und Schuldner, Ann-Kristin Westermann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2016
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- Titel
- Die Auswahl und die Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters im Widerstreit der Interessen von Gläubigern und Schuldner
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Ann-Kristin Westermann
- Verlag
- RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH
- Erscheinungsdatum
- 2016
- ISBN10
- 3814516478
- ISBN13
- 9783814516479
- Reihe
- Beiträge zum Insolvenzrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Mit dem ESUG hat der Gesetzgeber ein Gesetz geschaffen, das die unterschiedlichen Interessen bei der Auswahl und Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gerecht würdigen soll. Doch ist diese Auswahl und Bestellung für die Beteiligten transparenter und vorhersehbarer geworden? Dies ist eine für den Erfolg jedes Insolvenzverfahrens elementare Frage. Die Autorin gibt Antwort darauf. Sie untersucht dabei die widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor dem Hintergrund der stets komplexer werdenden Strukturen eines Insolvenzverfahrens und erläutert die damit verbundenen erhöhten Anforderungen an den Insolvenzverwalter durch die ESUG-Regelungen.