Sicherung des schuldnerischen Vermögens im Eröffnungsverfahren
Eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen dem deutschen und dem chinesischen Insolvenzrecht
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Der Autor untersucht, ob und wie die noch unzureichenden chinesischen Regelungen für den Gläubigerschutz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verbessern sind. Das bisherige Sicherungssystem im Eröffnungsverfahren ist zu einfach und ohne Flexibilität. In Anbetracht der Tatsache, dass im Insolvenzeröffnungsverfahren die Interessen von Schuldnern und Gläubigern in besonderem Maße aufeinandertreffen, stehen folgende Problembereiche im Vordergrund: Der Schutz vor Vermögensverschiebungen des Schuldners im Eröffnungsverfahren, der Schutz vor dem ungeregelten Zugriff der Gläubiger auf das schuldnerische Vermögen sowie die Sicherung des im Eröffnungsverfahren verschobenen Schuldnervermögens nach der Verfahrenseröffnung.
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Sicherung des schuldnerischen Vermögens im Eröffnungsverfahren, Tianshu Zhao
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2016
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- Titel
- Sicherung des schuldnerischen Vermögens im Eröffnungsverfahren
- Untertitel
- Eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen dem deutschen und dem chinesischen Insolvenzrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Tianshu Zhao
- Verlag
- PL Academic Research
- Erscheinungsdatum
- 2016
- ISBN10
- 3631674694
- ISBN13
- 9783631674697
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Der Autor untersucht, ob und wie die noch unzureichenden chinesischen Regelungen für den Gläubigerschutz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verbessern sind. Das bisherige Sicherungssystem im Eröffnungsverfahren ist zu einfach und ohne Flexibilität. In Anbetracht der Tatsache, dass im Insolvenzeröffnungsverfahren die Interessen von Schuldnern und Gläubigern in besonderem Maße aufeinandertreffen, stehen folgende Problembereiche im Vordergrund: Der Schutz vor Vermögensverschiebungen des Schuldners im Eröffnungsverfahren, der Schutz vor dem ungeregelten Zugriff der Gläubiger auf das schuldnerische Vermögen sowie die Sicherung des im Eröffnungsverfahren verschobenen Schuldnervermögens nach der Verfahrenseröffnung.