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Finanzielle Hilfen zur beruflichen Fortbildung

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Der Staat unterstützt die berufliche Fortbildung durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) mit verschiedenen finanziellen Hilfen, darunter Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Unterstützung für Lebensunterhalt, Wohnkosten und Sozialversicherung. Alleinerziehende erhalten einen Zuschlag zur Kinderbetreuung. Es werden faire Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau angeboten, die besondere Konditionen für Betriebsnachfolger und Existenzgründer beinhalten. Seit dem 1. August 2016 sind die Leistungen der Aufstiegsförderung erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Der Ratgeber erklärt die Voraussetzungen für eine AFBG-Fortbildung und die soziale Absicherung während der Weiterbildung. Die AFBG-Novelle erweitert die Bezugsberechtigung auf das duale System, sodass mehr Menschen Aufstiegsmöglichkeiten im Job nutzen können, einschließlich Bachelor-Absolventen und Studienabbrechern, die in betriebliche Ausbildungen wechseln. Verwaltungsvereinfachungen ermöglichen eine leichtere Beantragung von Leistungen, ohne aufwändige Vorqualifikationen. Fachschüler können nach dem BAföG-Bewilligungszeitraum einfacher in den AFBG-Bezug wechseln. Der geförderte Personenkreis erhält einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Fortbildungskosten, wobei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich Unterstützung für Lebensunterhalt und Kinderbetreuung bieten. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen, und ab

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Finanzielle Hilfen zur beruflichen Fortbildung, Horst Marburger

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2016
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