Arbeitnehmerseitige Rechte auf Veränderung der Arbeitszeit
Systematik, Konvergenzen, Divergenzen
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Da arbeitnehmerseitige Rechte auf Veränderung der Arbeitszeit über eine Reihe von Gesetzen verstreut sind (von § 8 TzBfG über § 1 BUrlG bis § 81 V SGB IX), macht sich dieses Werk eine übergreifende Betrachtung dieser Normen zur Aufgabe. Es zeigt eine gemeinsame Systematik, beispielsweise hinsichtlich des Ablehnungsrechts des Arbeitgebers, auf und beleuchtet insbesondere Funktion und Stellenwert wechselseitiger Verhandlungsverpflichtungen. Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich um eine Besonderheit, denn der Großteil zivilrechtlicher Ansprüche kennt Vergleichbares nicht. Größere Bedeutung kommt der Pflicht, (neu) zu verhandeln, allerdings im Rahmen eines Anspruchs auf Vertragsanpassung nach § 313 BGB zu. In den Kontext der hierzu geführten Debatte ordnet die Arbeit die Verhandlungsverpflichtung vor Arbeitszeitanpassungen ein.
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Arbeitnehmerseitige Rechte auf Veränderung der Arbeitszeit, Clemens Sudhof
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2016
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- Titel
- Arbeitnehmerseitige Rechte auf Veränderung der Arbeitszeit
- Untertitel
- Systematik, Konvergenzen, Divergenzen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Clemens Sudhof
- Verlag
- Nomos
- Verlag
- 2016
- ISBN10
- 3848733323
- ISBN13
- 9783848733323
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Da arbeitnehmerseitige Rechte auf Veränderung der Arbeitszeit über eine Reihe von Gesetzen verstreut sind (von § 8 TzBfG über § 1 BUrlG bis § 81 V SGB IX), macht sich dieses Werk eine übergreifende Betrachtung dieser Normen zur Aufgabe. Es zeigt eine gemeinsame Systematik, beispielsweise hinsichtlich des Ablehnungsrechts des Arbeitgebers, auf und beleuchtet insbesondere Funktion und Stellenwert wechselseitiger Verhandlungsverpflichtungen. Bei diesen Verpflichtungen handelt es sich um eine Besonderheit, denn der Großteil zivilrechtlicher Ansprüche kennt Vergleichbares nicht. Größere Bedeutung kommt der Pflicht, (neu) zu verhandeln, allerdings im Rahmen eines Anspruchs auf Vertragsanpassung nach § 313 BGB zu. In den Kontext der hierzu geführten Debatte ordnet die Arbeit die Verhandlungsverpflichtung vor Arbeitszeitanpassungen ein.