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Autonomie versus Akzessorietät des Strafrechts am Beispiel des ärztlichen Abrechnungsbetruges

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Die Rechtsprechungspraxis im Bereich des ärztlichen Abrechnungsbetruges ist davon geprägt, dass die Auslegung des § 263 StGB in Abhängigkeit von den Normen des Sozial- und ärztlichen Gebührenrechts vorgenommen wird. Anhand der Tatbestandsmerkmale „Täuschung“ und „Vermögensschaden“ untersucht die Arbeit, ob ein solcher Rückgriff auf außerstrafrechtliche Vorschriften zulässig ist oder die Begriffsbildung im Rahmen ärztlicher Abrechnungsmanipulationen strafrechtsautonom zu erfolgen hat. Bei seiner Prüfung stellt der Autor das Prinzip der asymmetrischen Akzessorietät und den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen.

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Autonomie versus Akzessorietät des Strafrechts am Beispiel des ärztlichen Abrechnungsbetruges, S. Braun

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2016
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