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Die Beschränkung der Führungsbefugnis eines Familienwappens auf den Mannesstamm im Lichte der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz
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Wer mit der heraldischen Szene in Deutschland nicht vertraut ist, der wird es kaum glauben, dass es überhaupt notwendig ist, die vorliegende Arbeit zu verfassen. Doch wohl kein Problem in der Heraldik wird so widersprüchlich und mit Schärfe diskutiert wie die Frage der Wappenführungsberechtigung im Namensstamm statt ausschließlich im Mannesstamm. Hier prallen ideologisch entgegengesetzte Welten aufeinander. Die intensiven, zuweilen sehr harten Diskussionen um die Akzeptanz des Namensstammprinzips haben auch die Berechtigung zur Beibehaltung des Mannesstammprinzips auf den Prüfstand gestellt. Eine juristische Begutachtung der Fragestellungen war deshalb überfällig.
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2016
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