Frühe Marktzutritte im Arzneimittelsektor
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Nach den Erkenntnissen der Sektoruntersuchung-Pharma nutzen Arzneimittelhersteller eine Vielzahl patentrechtlicher Werkzeuge, um den Wettbewerb mit Generikaherstellern zu verzögern oder zu verhindern. Zu diesen Werkzeugen zählt die Kommission auch sog. Vereinbarungen über einen frühen Marktzutritt (Early Entry Agreements). Der Begriff des frühen Marktzutritts bezeichnet die (entgeltliche) Zulassung von Generikaherstellern zu Arzneimittelmärkten nur kurze Zeit vor Ablauf der Originalpräparatepatente. Aufbauend auf den Feststellungen der Sektoruntersuchung unterzieht die Arbeit die Strategie früher Marktzutritte einer kartellrechtlichen Überprüfung. Sie gelangt hierbei zu dem Ergebnis, dass frühe Marktzutritte als Patentauslaufstrategien mit Blick auf das Kartell-, Behinderungs- und Diskriminierungsverbot nicht zu beanstanden sind. Infolge ihrer hohen Relevanz für die spätere Struktur von Arzneimittelmärkten unterfallen frühe Marktzutritte jedoch der Zusammenschlusskontrolle und bilden überdies einen der bislang seltenen Anwendungsfälle des Markstrukturmissbrauchs.