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Rechtsträgerprinzip und wirtschaftliche Einheit

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Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht verfolgen stark divergierende Regelungsansätze, die erhebliche dogmatische und praktische Schwierigkeiten bereiten. Das deutsche Recht legt eine stark formalisierte Betrachtung an, während das europäische weithin von wirtschaftlich-faktischen Erwägungen geprägt ist. Der Autor geht der Entwicklung beider Systeme und deren Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit für Geldbußen und die Haftung für Schadensersatzansprüche nach. Einen besonderen Schwerpunkt nehmen neben der Frage der Haftungsnachfolge in die Bußgeldpflicht die rechtstaatlichen Grenzen ein, die das Wettbewerbsrecht jedenfalls im Rahmen des public enforcement wegen seines sanktionsrechtlichen Charakters zu wahren hat. Aus den spezifischen Vorteilen folgt im Lichte der aktuellen Reformdiskussionen im Zusammenhang mit der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU ein konkreter Vorschlag samt eingehender Begründung für ein einheitliches Sanktions- und Haftungssystem („single regime approach“).

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Rechtsträgerprinzip und wirtschaftliche Einheit, Max-Niklas Blome

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2016
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