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Michael Köhler definiert das Prinzip des Rechts und die Gerechtigkeit als dessen Verwirklichung. Er untersucht die europäische Rechtsphilosophie, insbesondere Kants Beitrag, der zwischen der Ethik des guten Willens und dem Recht durch gesetzliche Selbstbestimmung unterscheidet: Recht ist die Form allgemeiner Freiheit in inhaltlicher Differenz. Seine Kritik richtet sich gegen die Teleologik des älteren Naturrechts und den Empirismus, insbesondere den Utilitarismus, in der Gerechtigkeitstheorie sowie gegen egalitäre Umverteilungskonzepte wie die Wohlfahrtsökonomie und Rawls' widersprüchlichen Ansatz. Stattdessen bieten freiheitsrechtliche Grundbegriffe wie das Menschenrecht, Menschenpflichten, Privatrecht, ursprünglicher Erwerb und Vertrag eine systematische Grundlage für die Hauptformen der Gerechtigkeit, insbesondere in Familie und Gesellschaft. Angesichts der krisenhaften Spaltung der Besitzverhältnisse, die von überflüssigem Reichtum bis zu empörendem Elend reicht, wird die neu begründete Form der Teilhabegerechtigkeit hervorgehoben. Diese gewährt jedem aufgrund des ideal-ursprünglichen Gemeinbesitzes an der Weltsubstanz ein vermögensproportionales Erwerbsrecht, konkretisiert in Rechten auf Bildung und Arbeit. Dadurch entsteht ein ausgewogenes Verhältnis freier, gleicher, selbständiger Bürger. Politisch korrespondiert dies mit einem demokratischen, verantwortlichen Rechtsstaat und einem Friedensbund souveräner Staaten, desse
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Recht und Gerechtigkeit, Michael Köhler
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- 2017
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