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Die Immobilienhypothek im Recht der Volksrepublik China

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Die Hypothek entstand aus einem wirtschaftlichen Bedürfnis und dient als Kreditsicherheit. Ihre Entwicklung in der VR China ist von gesellschaftlicher Ökonomie, Finanzpolitik und Regierungsinteressen geprägt. Die Untersuchung des Rechts der Immobilienhypothek erfolgt nach dem chinesischen Sachenrechtsgesetz. Dabei unterliegt nicht nur Grundstücken und Schiffen, sondern auch bestimmten beweglichen Produktionsmitteln das Hypothekenrecht. Die Autorin konzentriert sich auf die hypothekarische Belastung von Immobilien, einschließlich Gebäuden, Landnutzungsrechten und im Bau befindlichen Bauwerken. In China ersetzt das private Landnutzungsrecht das private Landeigentum, was zu einem separaten Gebäudeeigentum führt. Beide Rechte müssen jedoch in einer Hand sein, sodass sie nur gemeinsam übertragen werden können. Die Hypothek wird durch Rechtsgeschäft begründet und wird erst durch Registrierung wirksam. Bei der Übertragung ist ein gutgläubiger Erwerb möglich, der in §106 des Sachrechtsgesetzes geregelt ist. Diese Vorschrift wird wegen unklarer Begriffe und fehlender Präzisierung kritisiert. Die Studie beleuchtet die Probleme und bietet Lösungsansätze. Nach chinesischem Recht haften natürliche und juristische Früchte sowie Versicherungsforderungen für die Hypothek. Sie erlischt mit dem Erlöschen der gesicherten Forderung oder dem Verlust des belasteten Gegenstandes. Die Autorin liefert neue wissenschaftliche Erkenntnisse und behandelt

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Die Immobilienhypothek im Recht der Volksrepublik China, Xiu-Rong He

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2016
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