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Die (Re)Kommunalisierung in der Energieverteilung

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Die (Rück-)Übertragung der Verteilernetze in kommunale Hand, sog. (Re)Kommunalisierung, ist zu einer beliebten Methode vieler Gemeinden geworden, um Einfluss in der Energiewirtschaft (zurück) zu erlangen. Dabei sind von den Gemeinden jedoch die engen Grenzen für eine wirtschaftliche Betätigung durch das Grundgesetz und die Gemeindeordnungen einzuhalten. Um das Netz zu (re)kommunalisieren, müssen im Rahmen der Konzessionsvergabe neben § 46 EnWG weitere nationale wie europäische Vorgaben beachtet werden, die nicht zugunsten der Gemeinden abgeändert werden dürfen. Äußerst kritisch stellt sich bei der Konzessionsvergabe die Rolle der Gemeinden als Spieler und Schiedsrichter zugleich dar. Gelingt dennoch eine rechtmäßige (Re)Kommunalisierung, bieten sich verschiedene Modelle und gesellschaftsrechtliche Formen für die Netzbetreibergesellschaften an. Nicht alle sind aber vor dem Hintergrund der von den Gemeinden selbst gesetzten Ziele geeignet.

Buchvariante

2016, hardcover

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