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Rechtspolitische Probleme im Zusammenhang mit dem anthropologisch-erbbiologischen Gutachten
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Das anthropologisch-erbbiologische Gutachten, das dem positiven Vaterschaftsnachweis dient, ist neben dem serologischen und anderen Gutachten zum unentbehrlichen Beweismittel im heutigen Vaterschaftsprozess geworden. Da aber dieses Gutachten frühestens vom dritten Lebensjahr des ausserehelichen Kindes an erstattet werden kann, ist eine Revision gewisser Artikel des ZGB unumgänglich geworden, welche der Verfasser zum Gegenstand seiner Arbeit gemacht hat.
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1971
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