Gerichtsinterne Mediation im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
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Schon seit einigen Jahren werden alternative Verfahren der konsensualen Streitbeilegung als effiziente Ergänzung des deutschen Rechtssystems mit seinen bisherigen Konfliktbewältigungsmethoden anerkannt. Nachdem Rechtsanwälte und Richter die Methode der Mediation zunächst nur als außergerichtliche Möglichkeit der konsensualen Konfliktbeilegung wahrnahmen, wurde sie – in Form von Pilotprojekten – nach und nach in den unterschiedlichen Gerichtszweigen auch als Ergänzung zur gerichtsinternen Streitbeilegung angeboten. Mit Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie durch das nationale Mediationsförderungsgesetz und der damit verbundenen Einführung des Instituts des Güterichters hat der Gesetzgeber sodann nahezu flächendeckend die Möglichkeit der Anwendbarkeit der Mediation innerhalb des deutschen Gerichtssystems geschaffen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Autorin mit den Möglichkeiten der gerichtsinternen Konfliktbeilegung speziell im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Nach einer kurzen Darstellung der theoretischen Grundlagen der Mediation und der arbeitsrechtlichen Konfliktarten verfolgt die Untersuchung insbesondere folgende Fragen: Welchen Mehrwert bringt dieses Gesetz, insbesondere im ohnehin schon konsensual ausgerichteten arbeitsrechtlichen Verfahren? Ist eine gesetzliche Regulierung der richtige Weg für ein alternatives und selbstbestimmtes Verfahren? Stellt der Einsatz von Güterichtern, die auf der Basis des neuen Gesetzes an den Gerichten praktizieren, überhaupt eine Etablierung der Mediation an den Gerichten dar? Kann den Parteien vor Gericht damit eine „echte“ Alternative zum streitigen Verfahren geboten werden? Und konnte dadurch die erhoffte Förderungswirkung für die außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren erreicht werden? Durch die Untersuchung und Beantwortung dieser Fragen wurde das neue Anwendungsfeld der Mediation im Arbeitsrecht erstmals gründlich analysiert. Die Veröffentlichung soll das Bewusstsein für die Vorteile von konsensualer Streitbeilegung, insbesondere der Mediation, auch im prozessualen Raum steigern und Ansätze zur Weiterentwicklung des Etablierungsprozesses der Mediation in Deutschland anregen.