Der Gesetzgebungsvertrag als Rechtsproblem
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Neben den Regelungsklassikern Gesetz, Verordnung und Satzung haben Praxis und Gesetzgebungslehre vielfältige Formen legistischer Steuerungsinstrumente entwickelt. In Zeiten zunehmender legistischer Steuerung erfreut sich jedoch die Einflussnahme des Regelungsadressaten auf den gesetzgeberischen Gestaltungsprozess wachsender Beliebtheit. Ein weites Problemfeld stellen in diesem Zusammenhang sog. Gesetzgebungsverträge zwischen einem am förmlichen Gesetzgebungsverfahren beteiligten Hoheitsträger und einem Privatrechtssubjekt dar. Beispielhaft sei insoweit auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Verband forschender Arzneimittelhersteller aus dem Jahr 2001 und den sog. »Atomkonsens« aus dem Jahr 2010 verwiesen. Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Wirksamkeitsbedingungen und Grenzen eines Gesetzgebungsvertrages. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang Gesetzgebungsverträge sekundärrechtliche Ersatzforderungen begründen können.