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Verfassungsrecht und Unternehmenshaftung

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Das Grundgesetz schenkt dem Gebrauch der staatlichen Strafgewalt vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit. Die Konstitutionalisierung der Bindungen, die beim Einsatz von Strafe zu beachten sind, wird gegenwärtig vom Staat her betrieben und ist mehr politisch-etatistisches als freiheitlich-individuelles Unternehmen. An einer zugleich spezifischen und substanziellen Freiheitskonzeption, die dem Gebrauch der Strafgewalt Grenzen ziehen könnte, fehlt es bislang. Martin Nettesheim erläutert vor dem Hintergrund der Idee personeller Autonomie, welche Bedeutung Strafe in einer freiheitlichen Verfassungsordnung haben muss. Die Konzeption wird allgemein entwickelt und für den Spezialfall der Unternehmenssanktionierung fruchtbar gemacht. Konkreter Anlass sind Verschärfungen der wettbewerbsrechtlichen Unternehmensverantwortung, die durch die 9. GWB-Novelle eingeführt wurden. Die 9. GWB-Novelle durchbricht das Prinzip personaler Verantwortlichkeit, die im Rechtsträgerprinzip angelegt ist, und sieht eine Sanktionierung juristischer Personen im Konzern auch dann vor, wenn ihnen eine konkrete Pflichtverletzung nicht vorgehalten werden kann.

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Verfassungsrecht und Unternehmenshaftung, Martin Nettesheim

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2018
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