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Kinderrechtliche Aspekte zum Thema „Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“

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Am 1. Februar 2018 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass die Aussetzung des Familiennachzugs nach Deutschland zu subsidiär Schutzberechtigten über Mitte März 2018 hinaus für weitere 6 Monate bis Ende Juli 2018 verlängert wird. Dies betrifft auch minderjährige, unbegleitete Menschen. Am 2. März 2018 steht das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ab August 2018 soll laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine neue gesetzliche Regelung insgesamt nur 1.000 Menschen pro Monat den Nachzug nach Deutschland ermöglichen „und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung“ finden.

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Kinderrechtliche Aspekte zum Thema „Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“, Adriana Kessler

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2018
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