Von der Ausbildung ins Arbeitsverhältnis. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übernahme von Auszubildenden
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Der Übergang von der Ausbildung in den Beruf soll bestenfalls schnell und einfach sein. Ein Weg, um das zu erreichen, ist die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb direkt nach Abschluss der Ausbildung. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht, denn ein Anspruch auf Übernahme gibt es grundsätzlich nicht. Daniel Gehrmann untersucht in dieser Publikation, welche Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei einer Übernahme oder Nichtübernahme eines Auszubildenden bestehen. Dabei beleuchtet der Autor auch, inwieweit personenbezogene Gründe beim Auszubildenden oder wirtschaftliche Gründe beim Ausbilder als Begründung für eine Nichtübernahme von der Rechtsprechung zugelassen werden.
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Von der Ausbildung ins Arbeitsverhältnis. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übernahme von Auszubildenden, Daniel Gehrmann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2018
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- Titel
- Von der Ausbildung ins Arbeitsverhältnis. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übernahme von Auszubildenden
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Daniel Gehrmann
- Verlag
- Studylab
- Erscheinungsdatum
- 2018
- ISBN10
- 3960952112
- ISBN13
- 9783960952114
- Kategorie
- Sozialwissenschaften
- Beschreibung
- Der Übergang von der Ausbildung in den Beruf soll bestenfalls schnell und einfach sein. Ein Weg, um das zu erreichen, ist die Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb direkt nach Abschluss der Ausbildung. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht, denn ein Anspruch auf Übernahme gibt es grundsätzlich nicht. Daniel Gehrmann untersucht in dieser Publikation, welche Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei einer Übernahme oder Nichtübernahme eines Auszubildenden bestehen. Dabei beleuchtet der Autor auch, inwieweit personenbezogene Gründe beim Auszubildenden oder wirtschaftliche Gründe beim Ausbilder als Begründung für eine Nichtübernahme von der Rechtsprechung zugelassen werden.