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Optimale Unterstützung bei der Einräumung von Nießbrauchsrechten und -pflichten, dem Verschenken oder Vererben von Vermögen sowie zur Vorbereitung einer vorweggenommenen Erbfolge und des Unternehmensübergangs. Nießbrauch ist ein bewährtes Mittel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder zur Sicherung des Unternehmensübergangs. Er stellt das unveräußerliche und unvererbliche Recht dar, Nutzungen einer fremden Sache oder eines fremden Rechts zu ziehen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können dieses Recht innehaben. Bei der Begründung eines Nießbrauchs verzichtet der Eigentümer auf sein Recht, die Sache zu nutzen und die Früchte zu ziehen, da er diese Rechte einem Dritten überträgt und lediglich das Verfügungsrecht behält. Das Eigentum wird in den bloßen Eigentümer und den Nießbraucher aufgeteilt, wobei letzterer die umfassende Nutzung hat. Bei der Bestellung von Nießbrauch sind die Formvorschriften für Immobilien und GmbH-Anteile zu beachten, die notarieller Beurkundung bedürfen. Der umfassende Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen einer Vermögensübertragung sowie die steuerlichen Aspekte der Nießbrauchsregelung wird durch zahlreiche Vertragsmuster und Checklisten ergänzt.
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Vermögensübertragung und Nießbrauch, Claudia Ossola-Haring
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- Erscheinungsdatum
- 2019
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