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Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände

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Ziel der Arbeit ist es, ein einheitliches Lösungskonzept für die Konstellationen der vermeintlichen Mittäterschaft und mittelbaren Täterschaft sowie der verkannten Täterschaft zu erarbeiten. Dazu werden die hinter diesen Irrtümern stehenden Fragestellungen nach dem Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft und der Mittäterschaft, dem Zusammenhang zwischen den Versuchsgrundsätzen und der Beteiligungslehre und der Struktur der Tätervoraussetzungen als auch der Zurechnung einer Gesamttat beleuchtet. Die Analyse ergibt, dass sich eine Zurechnung fremden Ausführungshandelns und damit eine Strafbarkeit aus dem jeweiligen Begehungsdelikt nicht begründen lässt, da ansonsten die Vergleichbarkeit der verschiedenen Täterschaftsformen aufgegeben sowie die gesetzgeberischen Wertungen und verfassungsrechtlichen Vorgaben unterlaufen würden. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit sich etwaige Strafbarkeitslücken über eine Fahrlässigkeits-, Unterlassungs- oder Vorfeldstrafbarkeit schließen lassen.

Buchvariante

2018

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