Privilegierungen im Internet
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Privilegierungen im Internet wie „zero rating“ oder „Spezialdienste“ sind als Produktdifferenzierungen Ausdruck der wettbewerbsverfassten Marktwirtschaft. Im Diskurs um Netzneutralität, im Sinne einer unterschiedslosen Behandlung von Daten, wird jedoch vielfach eine Regulierung über den als unzureichend eingeschätzten bestehenden Rechtsrahmen hinaus gefordert. Ausgehend von den begrifflichen, technischen, rechtspolitischen und ökonomischen Grundlagen zeigt die Arbeit gleichwohl, dass sich das allgemeine Wettbewerbsrecht, insbesondere die Missbrauchskontrolle, als tauglicher und ausreichender Rechtsrahmen erweist. Dieser Befund büßt auch nach dem Erlass der Verordnung 2015/2120/EU („Offenes-Internet“) seine Aktualität nicht ein. Vielmehr legt die Arbeit dar, wie beide Regime ineinandergreifen und für welche Fallgruppen ein Rückgriff auf das allgemeine Wettbewerbsrecht angezeigt ist.
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Privilegierungen im Internet, Lorenz W. Jarass
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2019
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- Titel
- Privilegierungen im Internet
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Lorenz W. Jarass
- Verlag
- Nomos
- Erscheinungsdatum
- 2019
- ISBN10
- 3848748401
- ISBN13
- 9783848748402
- Reihe
- Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Privilegierungen im Internet wie „zero rating“ oder „Spezialdienste“ sind als Produktdifferenzierungen Ausdruck der wettbewerbsverfassten Marktwirtschaft. Im Diskurs um Netzneutralität, im Sinne einer unterschiedslosen Behandlung von Daten, wird jedoch vielfach eine Regulierung über den als unzureichend eingeschätzten bestehenden Rechtsrahmen hinaus gefordert. Ausgehend von den begrifflichen, technischen, rechtspolitischen und ökonomischen Grundlagen zeigt die Arbeit gleichwohl, dass sich das allgemeine Wettbewerbsrecht, insbesondere die Missbrauchskontrolle, als tauglicher und ausreichender Rechtsrahmen erweist. Dieser Befund büßt auch nach dem Erlass der Verordnung 2015/2120/EU („Offenes-Internet“) seine Aktualität nicht ein. Vielmehr legt die Arbeit dar, wie beide Regime ineinandergreifen und für welche Fallgruppen ein Rückgriff auf das allgemeine Wettbewerbsrecht angezeigt ist.