Transparenz und öffentlicher Meinungsbildungsprozess
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Transparenz wird als Grundlage des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses angesehen, dem seinerseits eine ganz besondere Bedeutung innerhalb einer demokratischen Ordnung zukommen soll. Dass der Staat eine solche Transparenz herstellt, scheint äußerst begrüßenswert. Bislang ist jedoch weitgehend unerörtert geblieben, wie eine derartige „Transparenz“ methodisch und verfassungsrechtlich einzuordnen ist. Ist Transparenz ein eigenständiger und legitimer Zweck der Gesetzgebung, wie es das Bundesverfassungsgericht betont? Und wie lautet die Antwort des Verfassungsrechts auf eine staatliche Transparenzschaffung, die dem öffentlichen Meinungsbildungsprozess dienen soll, aber deren Gegenstand Rechtssubjekte sind, die sich dem Staat gerade nicht zuordnen lassen, die nicht Objekt, sondern vielmehr Subjekt demokratischer Legitimation sind?