Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schlug hohe Wellen. Nicht nur die Internetgiganten stehen deswegen unter enormen Handlungsdruck. Auch viele Arbeitgeber und Betriebsparteien haben durch Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Einholen von Einwilligungen reichlich zu tun. Dabei stellt sich die Frage, welche europäischen Vorgaben für nationale Regelungen zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten gelten. Auch der Gesetzgeber wird sich mit demselben Problem konfrontiert sehen: Das lang ersehnte Beschäftigtendatenschutzgesetz steht erneut auf der Tagesordnung. Die DSGVO enthält insoweit jedoch keine ausdifferenzierten Regelungen, sondern spielt die Regelungskompetenz in Art. 88 DSGVO zurück an die Mitgliedstaaten. Hiernach können sie spezifischere Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten vorsehen. Was dies genau bedeutet und ob zum Schutz von Beschäftigten auch strengere Regelungen gegenüber jenen der DSGVO zulässig sind, zeigt dieses Werk auf.