Verfassungsbeschwerde gegen Schulpflicht für Volljährige vom 8. Dezember 2015, 1 BvR 3157/15
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Dokumentation (Originaldokumente im DIN A4-Format) der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3157/15 gegen die in NRW über den Beginn der Volljährigkeit hinaus geltende Schulpflicht (Schulzwang), ohne dass ein Ausbildungsverhältnis besteht. Im vorliegenden Fall hätte der betroffene junge Mensch nach seinem 18. Geburtstag noch fast ein Jahr lang eine Schule besuchen müssen, obwohl kein Ausbildungsverhätnis bestand und er sich selbstständig zu Hause auf einen externen Schulabschluss vorbereitete. Der Betroffene verweigerte den Schulbesuch als ungerechtfertigten Eingriff in seine Grundrechte und wurde deshalb gerichtlich mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt, womit auch die entstandenen Gerichts-und Anwaltkosten vom Betroffenen zu zahlen waren. Die Beschwerde wurde - ohne Begründung - nicht zur Entscheidung angenommen. Die Reihe, zu der auch dieser Band gehört, will eine Möglichkeit eröffnen, sich ein Bild auch von denjenigen Verfassungsbeschwerden zu machen, die das BVerfG unbegründet nicht zur Entscheidung annimmt und daher nicht veröffentlicht.