Der Pflichtverletzungstatbestand des § 299 StGB
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Im November 2015 wurde § 299 StGB um zwei Regelungsvarianten ergänzt. Die neuen Tatbestandsmodalitäten sehen vor, dass sich auch ein Angestellter oder Beauftragter wegen Bestechlichkeit strafbar machen kann, der vorteilsveranlasst eine Pflicht gegenüber seinem Unternehmen verletzt. Vor der Einführung der Varianten erfasste die Regelung nur Unrechtsvereinbarungen, deren Gegenstand eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb war. Diese Neuregelung steht im Zentrum der Untersuchung. Die Autorin beleuchtet den Sinngehalt der europarechtlichen Vorgaben, analysiert die neuen Tatbestandsvarianten unter grammatikalischen, historischen, teleologischen und systematischen Gesichtspunkten und unterbreitet einen Vorschlag für eine restriktive Auslegung. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse stellt sie ferner den kriminalpolitischen Sinngehalt der Neuregelung dar und umgrenzt den praktischen Anwendungsbereich anhand konkreter Fallgruppen.