Kurzer Prozess, zu kurzer Prozess - im Wirtschaftsstrafverfahren
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«Deals» zwischen Strafverfolgung und beschuldigter Person führen zu «kurzen Prozessen». Diese «(zu) kurzen Prozesse» stehen immer dann in negativem Licht, wenn sie rechtsstaatliche Garantien, insbesondere die Verteidigungsrechte oder die gerichtlichen Kontrollen, unzulässig verkürzen oder gar verunmöglichen, unfair und damit - schlagwortartig - «ungerecht» sind. Kurze Prozesse können aber auch positiv konnotiert sein, wenn etwa die beschuldigte Person der Öffentlichkeit ausweichen kann, dem Beschleunigungsgebot nachgelebt wird und Staatsanwaltschaften oder Gerichte einen «klaren Fall» nach allen Seiten hin effizient erledigen können. Dieser Tagungsband zeigt daher, wie die Strafverfolgung, Verteidigung, Privatklägerschaft und andere Verfahrensbeteiligte sowie Gerichte den Gefahren und Chancen kurzer Prozesse klug begegnen können. Herausgeber: Prof. Dr. Jürg-Beat Ackermann Prof. Dr. Marianne Hilf