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Schnittpunkte von nationalem und unionsrechtlichem Arbeitnehmerschutzrecht

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Gegenstand der Arbeit sind Schnittpunkte von nationalem und unionsrechtlichem Arbeitnehmerschutzrecht. Da sich aus den verschiedenen Handlungsformen des europäischen Rechts unterschiedliche Konsequenzen ergeben, besteht ein Nebeneinander von unionsrechtlichem und ggf. auch unionsrechtlich geprägtem nationalem Arbeitnehmerschutzrecht. Betrachtet werden als zentrale Unionsvorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern vor Gefahrstoffen die Krebs- und die Asbestrichtlinie sowie die REACH- und die Biozidverordnung. National wird dieser Bereich im Wesentlichen durch die GefStoffV geregelt, ggf. in Verbindung mit entsprechenden technischen Regeln (TRGS). Für die Krebs- und die Asbestrichtlinie untersucht die Arbeit, ob die europäischen Vorgaben im nationalen Recht konform umgesetzt sind. Sie stellt dabei jeweils einen kurzen Abriss zur historischen Entwicklung der Richtlinien voran. Zur Krebsrichtlinie wird deren Grenzwertkonzept und dessen Vereinbarkeit mit dem national bestehenden Risikokonzept erörtert. Hinsichtlich der Asbestrichtlinie werden Inhalt und Umfang des Tätigkeitsverbots und dessen Umsetzung im nationalen Recht ausführlich untersucht, auch im Hinblick auf die dort eröffneten Ausnahmen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sog. ASI-Arbeiten). Bezüglich der REACH- und der Biozidverordnung erörtert die Arbeit, nach kurzer Einführung zu Entwicklung und Regelungsgehalt der einzelnen Verordnungen, welche Schnittpunkte sich mit dem nationalen Arbeitnehmerschutzrecht ergeben. Bezüglich der REACH-Verordnung werden dabei insbesondere Fragen der Grenzwertfestsetzung im Rahmen des Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens, bezüglich der Biozidverordnung Fragen der Produktzulassung und der vorgeschriebenen Sachkunde diskutiert.

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2019

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