Anzeigepflicht von Geistlichen mit Blick auf das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaft
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Sowohl im Ausland als auch in der Schweiz sind in den letzten Jahren Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern innerhalb kirchlicher Institutionen, namentlich in der römischkatholischen Kirche, bekannt geworden. Als Reaktion darauf wurde gefordert, das Berufsgeheimnis von Geistlichen bei Verdacht auf Verbrechen und Vergehen aufzuheben und Geistliche einer Anzeigepflicht zu unterstellen. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob und inwiefern aus dem Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften Argumente für und gegen die Statuierung einer Anzeigepflicht von Geistlichen gewonnen werden können. Sie legt dar, dass es im schweizerischen und insbesondere im baselstädtischen Religionsverfassungsrecht durchaus gangbare Wege gibt, um auf rechtlich zulässige Weise Anzeigepflichten von Geistlichen zu statuieren. Zugleich zeigt sie die problematischen Aspekte auf, die mit einer Einführung von Anzeigepflichten von Geistlichen verbunden sind.