Mittelbares Bezugsrecht
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Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft haben Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Hierdurch können sie ein Kontingent der neuen Aktien fordern, das ihrem bisherigen Anteil entspricht. Diesen Anspruch erfüllt die Gesellschaft in der Regel mittelbar über ein Kreditinstitut. Die Arbeit untersucht als erste Monografie umfassend diese in § 186 Abs. 5 AktG geregelte Situation. Sie zeigt, dass die Verhältnisse der Parteien trotz der kursorischen Gesetzesregelung auf allgemeine Grundlagen zurückzuführen sind. Anhand dieser Grundlagen erarbeitet sie unter anderem den Mechanismus der Bezugsrechtvermittlung; inwiefern Aktionärspflichten nicht das Kreditinstitut, sondern die bezugsberechtigten Aktionäre treffen; die fortdauernde Verantwortung der Emittentin für die Aktienverschaffung; welche Folgen Mängel der Bezugsrechtsvermittlung haben, und dass sich aus dem vertragsähnlichen Vollzugsverhältnis keine Informationspflichten ergeben.