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Menschenrechtliche Pflichten von Drittstaaten im Katastrophenmanagement
Zugleich ein Beitrag zur Nutzbarmachung der Draft Articles on the Protection of Persons in the Event of Disaster der Völkerrechtskommission
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Die Dissertation ist eine vertiefte Kommentierung der Draft Ariides on the Protection of Persons in ihe Event of Disasters. Im August 2016 hat die ILC entschieden, der VN-Generalversammlung vorzuschlagen, eine Konvention auf dieser Grundlage auszuarbeiten. Im November 2018 hat im 6. Ausschuss der VN-Generalversammlung die erste Diskussion darüber stattgefunden, welche die Weiterverfolgung dieser Absicht untermauerte. Der Entwurfstext hält als Rahmenkonvention die staatlichen Pflichten des Katastrophenmanagements fest. Dabei wird der ganze Entwurfstext mit einem Menschenrechtsansatz unterlegt. Vereinzelte Staaten haben im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfstextes wiederholt betont, dass sie einzig auf politischer Basis Katastrophenhilfe leisten würden und hierzu keine Rechtspflichten bestünden, sie folglich auch mit dem Entwurfstext keine bindenden Pflichten auferlegt haben wollen. Diese Arbeit zeigt auf, dass den Staaten kein derart offener Entscheidungsspielraum zusteht, sondern sie durch den VN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bereits Pflichten im Rahmen des Katastrophenmanagements innehaben können.
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Menschenrechtliche Pflichten von Drittstaaten im Katastrophenmanagement, Patricia S. Kaiser
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2019
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- Titel
- Menschenrechtliche Pflichten von Drittstaaten im Katastrophenmanagement
- Untertitel
- Zugleich ein Beitrag zur Nutzbarmachung der Draft Articles on the Protection of Persons in the Event of Disaster der Völkerrechtskommission
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Patricia S. Kaiser
- Erscheinungsdatum
- 2019
- ISBN10
- 3719042715
- ISBN13
- 9783719042714
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Dissertation ist eine vertiefte Kommentierung der Draft Ariides on the Protection of Persons in ihe Event of Disasters. Im August 2016 hat die ILC entschieden, der VN-Generalversammlung vorzuschlagen, eine Konvention auf dieser Grundlage auszuarbeiten. Im November 2018 hat im 6. Ausschuss der VN-Generalversammlung die erste Diskussion darüber stattgefunden, welche die Weiterverfolgung dieser Absicht untermauerte. Der Entwurfstext hält als Rahmenkonvention die staatlichen Pflichten des Katastrophenmanagements fest. Dabei wird der ganze Entwurfstext mit einem Menschenrechtsansatz unterlegt. Vereinzelte Staaten haben im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfstextes wiederholt betont, dass sie einzig auf politischer Basis Katastrophenhilfe leisten würden und hierzu keine Rechtspflichten bestünden, sie folglich auch mit dem Entwurfstext keine bindenden Pflichten auferlegt haben wollen. Diese Arbeit zeigt auf, dass den Staaten kein derart offener Entscheidungsspielraum zusteht, sondern sie durch den VN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bereits Pflichten im Rahmen des Katastrophenmanagements innehaben können.