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Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit im politischen Konflikt

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Das aus dem religiösen Kontext herausgelöste Grundrecht auf Gewissensfreiheit ist nur im Zusammenhang mit einer geschichtlich wirksamen Tendenz zur Universalisierung der Moral (Apel, Habermas) zu verstehen. Nicht ein ewiger Konflikt zwischen Gewissen und Recht ist daher zu analysieren, sondern ein spezifischer zwischen Typen universalistischer Moral (Pazifismus, Christentum) und den Institutionen des demokratischen Verfassungsstaates (Rawls, U. K. Preuss). Formen des zivilen Ungehorsams und auch die vermehrte Inanspruchnahme der Gewissensfreiheit sind als Reaktionen auf die Veränderung des Feldes politischer Verantwortung zu interpretieren, weil die unabsehbaren Folgen moderner Natur- und Gesellschaftsbeherrschung das Konzept der Entlastung der Subjekte durch Institutionen (A. Gehlen) scheitern lassen. Ansatzpunkte für die Grundrechtsdogmatik der Gewissensfreiheit bilden einerseits die Alternativenlosigkeit der prozeduralen Rationalität demokratischer Entscheidungsverfahren und andererseits die Unverzichtbarkeit der durch das Gewissen an deren Resultate herangetragenen Moralansprüche für eine demokratische Gesellschaft. Gegenstand der juristischen Analyse sind die seit Mitte der 70er Jahre auftretenden politischen Konflikte im Bereich der Gewissensfreiheit und deren Verarbeitung durch die Rechtsprechung.

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1987

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