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Organisation, Geschichte und Praxis der Gesetzesauslegung des (Königlich) Preussischen Oberverwaltungsgerichtes 1875 - 1933
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Der Gesetzgeber errichtete mit dem Preussischen Oberverwaltungsgericht erstmals einen unabhängigen Gerichtshof für Verwaltungsstreitsachen und erfüllte damit weitgehend die Erwartungen an einen ausreichenden Rechtsschutz des Bürgers gegenüber dem Staat. Das OVG wies der Verwaltung den Weg zu gesetzmässigen Entscheidungen und erwarb sich den Ruf, die Wissenschaft des preussischen Verwaltungsrechts mitgeschaffen zu haben. Die Untersuchung belegt Methode und Kontinuität der Auslegungspraxis des OVG als wichtige Voraussetzungen für die Rechtssicherheit. Sie erbringt den Nachweis, dass das OVG die ihm bei seiner Errichtung zugedachte Aufgabe als «Wahrer der Rechtseinheit» erfüllt hat.
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1987
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