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Das Verhältnis von Arbeitskampfrecht und Schuldrecht

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Die Wertungen des Arbeitskampfrechts kollidieren mit zahlreichen Wertungen von anderen Teilrechtsgebieten. Kollisionen bestehen u. a. auch mit dem Schuldrecht, wenn aufgrund der Folgen von Arbeitskampfmassnahmen Personen Nachteile erleiden, die weder unmittelbar noch mittelbar an einem Arbeitskampf beteiligt sind; dabei bleiben Arbeitnehmer aus dem Kreis der kampfunbeteiligten Dritten ausgeklammert. Die Kollision zwischen Arbeitskampfrecht und Schuldrecht wird auf der Grundlage eines verfassungsrechtlichen Ansatzes unter besonderer Berücksichtigung von zentralen Prinzipien des Arbeitskampfrechts gelöst und in das System des Schuldrechts integriert.

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1988

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