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Die Reform des deutschen Kommunalverfassungsrechts durch die britische Besatzungsmacht

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«Decentralization», «Democratization» und - zunächst etwas schwächer - «Political Re-Education» - das wollten die Briten erreichen, als sie im Frühjahr 1945 Nordwestdeutschland besetzten. Schon in den Untersuchungen des Londoner Foreign Office war dem Kommunalrecht bei dieser Neustrukturierung eine Schlüsselrolle zugewiesen. Als die Besatzung Ende der 40er Jahre stufenweise aufgehoben wurde, hinterliessen die Briten die Revidierte Deutsche Gemeindeordnung vom 1. April 1946, von den Deutschen (Verwaltungsleitern) heftig als aufoktroyiertes englisches Recht befeindet. Erstaunlicherweise war zugleich das Selbstbewusstsein der Gemeinden deutlich gestärkt. Hatte man um 1930 in Deutschland die «Krise der Selbstverwaltung» debattiert, weil diese in einer Demokratie keine Berechtigung mehr habe, so fühlten sich die Gemeinden jetzt als notwendige Gliederung des demokratischen Staates. Was die Briten wollten, wie sie es umsetzten und was sie erreichten - kurz: Planung und Implementation der britischen Kommunalreform will diese Arbeit untersuchen und bewerten.

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1988

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