Das "Recht auf Entwicklung" in der internationalen Diskussion
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Standen die 70-er Jahre im Zeichen der Forderungen der Dritten Welt nach einer Neuen Weltwirtschaftsordnung, so gilt für die 80-er Jahre Vergleichbares in bezug auf das «Recht auf Entwicklung». Seine prozesshafte Gestaltwerdung im Rahmen der UNO und der Doktrin und seine rechtspolitische Wirkung interessieren nicht nur in Hinblick auf den Fortgang des Nord-Süd-Dialogs, sondern auch generell im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklungskontext. Neben Ausführungen zu den ethisch-moralischen Begründungszusammenhängen dieser neuartigen Konzeption erfolgt eine juridische Analyse des «Rechts auf Entwicklung» als Menschenrecht bzw. als «Recht der Völker» und eine Untersuchung möglicher Implikationen für Staaten, Völker, internationale Organisationen und Individuen.