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Der Staatsanwalt im schottischen Recht

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Der Generalstaatsanwalt als politischer Beamter - in dieser jüngst wieder aufgelebten Kontroverse zeigt sich eine Facette der Problematik, die die Staatsanwaltschaft bereits seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert begleitet: ihre gerichtsverfassungsrechtliche Stellung. Um so interessanter ist es, Lösungswege für diese strafprozessuale und verfassungsrechtliche Problematik im Wege der Rechtsvergleichung zu gewinnen. Der schottische Staatsanwalt kann auf eine 400-jährige Entwicklung zurückblicken; das schottische System der öffentlichen Anklage ist das Ergebnis der einander abwechselnden Einflüsse des kontinental-europäischen Rechtskreises sowie des common law. Die Ausgestaltung der Stellung des Lord Advocate, des Leiters der Anklagebehörde, zeigt eine janusköpfige Institution: er ist Mitglied von Parlament und Regierung sowie ein mit quasi-richterlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteter Staatsanwalt, der im Strafprozeß auch noch nach dem Schuldspruch der Geschworenen die Verfahrensherrschaft behält, ohne einer nennenswerten gerichtlichen Kontrolle zu unterliegen.

Buchvariante

1990

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