Die Alterssicherung von Mitunternehmern und ihren Arbeitnehmer-Ehegatten über die Bildung von Pensionsrückstellungen in ertragsteuerlicher Sicht
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Pensionszusagen an tätige Mitunternehmer (wie z. B. an OHG- und KG-Gesellschafter) interpretiert die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung als handelsrechtliche Gewinnverteilungsabreden, für die keine Rückstellungen in der Steuerbilanz der Gesellschaft gebildet werden dürfen (BFH-Urteile vom 16.2.1967 und 21.12.1972) Ausgehend von diesem Tatbestand setzt sich die vorliegende Untersuchung kritisch mit der Argumentation des Bundesfinanzhofes auseinander, zeigt deren historische Entwicklung auf und verdeutlicht ihre Wirkung auf die ertragsteuerliche Behandlung und den wirtschaftlichen Gehalt der Pensionszusage. Sodann wird eine detaillierte Gegenargumentation formuliert, die mit der Forderung schließt, Pensionsrückstellungen zugunsten tätiger Mitunternehmer ertragsteuerlich anzuerkennen.