Die rechtliche Stellung der Frau im ehelichen Güterrecht vom ALR zum BGB
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Gottlieb Planck stellte die These auf, das BGB sei für die Frau ein «Segen» und viel günstiger als bisheriges Recht. Die Arbeit untersucht, ob diese Aussage - auch unter wohlwollender Berücksichtigung der Zeitumstände - haltbar ist. Die Überprüfung findet anhand eines Vergleiches der jeweiligen Rechtsposition statt, die der Ehefrau im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 und im BGB in der Fassung vom 1.1.1900 zukam. Ziel der Arbeit ist die Analyse der festgestellten Änderungen. Es wird aufgezeigt, daß die Beibehaltung des patriarchalischen Güterstandes der ehemännlichen Verwaltung und Nutznießung angesichts der Geisteshaltung zum Ende des 19. Jahrhunderts unumgänglich war. Ebenso mußte es zu der strikten Weigerung der Gesetzgeber kommen, die Rechte der Frau wenigstens innerhalb dieses Güterstandes grundlegend zu erweitern.