Familienrecht und deutsche Einigung
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Der Einigungsvertrag hat das deutsche Familienrecht mit Wirkung ab 3. 10. 1990 vereinheitlicht. Die mit der Rechtsrezeption verbundenen Probleme werden die Praxis noch lange beschäftigen. Dies gilt nicht nur in den neuen, sondern auch in den alten Bundesländern. Es besteht deswegen überall die Notwendigkeit, sich genau und zuverlässig über die aufgrund des Einigungsvertrages geschaffene Rechtslage zu unterrichten. Dazu gehört zunächst die Kenntnis der einschlägigen Rechtstexte und zum anderen deren Erläuterung. Die. Schrift „Familienrecht und deutsche Einigung“ leistet zu beidem wertvolle Hilfe. Im ersten Teil „Dokumente“ werden auszugsweise nicht nur der Einigungsvertrag, der Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wiedergegeben, sondern auch DDR-Vorschriften, die insbesondere für den Praktiker in den neuen Bundesländern nicht ohne weiteres greifbar sind. Der zweite Teil „Erläuterungen“ enthält teils in der FamRZ oder IPRax bereits veröffentlichte, teils neu verfaßte Beiträge namhafter Sachkenner aus den alten und den neuen Bundesländern zu wichtigen Einzelfragen aufgrund des Einigungsvertrags.