Das Zeugnisverweigerungsrecht für Suchtberater
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Die Einräumung eines Zeugnisverweigerungsrechtes an eine neue Berufsgruppe steht stets im Widerspruch zu den Belangen der Strafrechtspflege, da die Angehörigen dieser Berufsgruppe nun in einem Strafverfahren die Aussage verweigern dürfen. Die vorliegende Arbeit untersucht für den Bereich der Suchtberatung, ob und in welchem Umfang die Schaffung eines Zeugnisverweigerungsrechtes zugunsten der in diesem Bereich tätigen Personen zu rechtfertigen ist. Dabei werden die allgemeinen Ausgestaltungen der Zeugnisverweigerungsrechte sowie bereits bestehende Zeugnisverweigerungsrechte in der Schweiz und Österreich sowie abweichende Regelungen in Dänemark, England, Frankreich, den Niederlanden und den USA dargestellt. Anschließend wird ein Gesetzgebungsvorschlag erarbeitet.